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Metall-Sandwichpaneele für feuerbeständige Trennwände

Bei nicht tragenden Außenwänden, Raumtrennwänden und Dachpaneelen in Gebäuden, bei denen tatsächlich Metallsandwichpaneele erforderlich sind, muss das Kernmaterial nicht brennbar sein, und die Feuerwiderstandsklasse muss den entsprechenden Bestimmungen dieses Regelwerks entsprechen.
Bauteile müssen die entsprechenden Anforderungen an das Brandverhalten und die Feuerwiderstandsklasse erfüllen. Daher sind bei der Verwendung von Metallsandwichpaneelen folgende Punkte zu beachten:
(1) Bauteile wie Brandschutzwände, tragende Wände, Treppenhauswände, Trennwände von Fluchtwegen, Aufzugsschächte und Geschossdecken müssen gemäß dieser Norm hohe Brandschutz- und Feuerwiderstandsklassen aufweisen. Die Feuerwiderstandsklasse von nicht brennbaren Metallsandwichpaneelen wird jedoch durch Faktoren wie die Rohdichte des Kernmaterials, die Dichtheit der Füllung, die Dicke der Metallpaneele und die Tragwerkskonstruktion beeinflusst. Die Feuerwiderstandsklassen von Metallsandwichpaneelen verschiedener Hersteller variieren erheblich und sind im Allgemeinen relativ niedrig. Es ist daher schwierig, die Anforderungen an Feuerwiderstand, Tragfähigkeit und Eigenstabilität der genannten Bauteile zu erfüllen. Aus diesem Grund dürfen Metallsandwichpaneele für diese Bauteile nicht verwendet werden.
(2) Bei nichttragenden Außenwänden und Raumtrennwänden ist bei einer Feuerwiderstandsklasse I oder II des Gebäudes ein nicht brennbares Brandverhalten mit Feuerwiderstandsdauern von mindestens 0,75 h bzw. 0,50 h erforderlich. Daher dürfen keine Metallsandwichpaneele verwendet werden. Sollten diese dennoch erforderlich sein, muss das Kernmaterial der Klasse A entsprechen und die Feuerwiderstandsdauer den entsprechenden Anforderungen dieser Norm für die jeweiligen Bauteile genügen. Bei einer Feuerwiderstandsklasse III oder IV des Gebäudes muss das Kernmaterial der Metallsandwichpaneele ebenfalls der Klasse A entsprechen und die Feuerwiderstandsdauer den entsprechenden Anforderungen dieser Norm für die jeweiligen Bauteile genügen.
(3) Bei Dachpaneelen muss, sofern Metallsandwichpaneele erforderlich sind, die Brandschutzklasse des Kernmaterials ebenfalls Klasse A entsprechen. Begehbare Dachpaneele können aufgrund der Einschränkungen ihrer strukturellen Konstruktion und Tragfähigkeit die in diesem Regelwerk festgelegten Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse nicht erfüllen. Daher dürfen Metallsandwichpaneele für solche Dächer nicht verwendet werden.
Artikel 5.1.7: Bei nicht tragenden Außenwänden, Raumtrennwänden und Dachpaneelen in Gebäuden, bei denen tatsächlich Metallsandwichpaneele erforderlich sind, muss das Kernmaterial nicht brennbar sein, und die Feuerwiderstandsklasse muss den einschlägigen Bestimmungen dieses Regelwerks entsprechen.
Gemäß Abschnitt 6.1.2 des Leitfadens zur Durchführung des Allgemeinen Brandschutzgesetzes für Gebäude (GB55037-2022) müssen Dicke und Höhe der Brandschutzwand in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Zwischen der tragenden Konstruktion und der Ausfachungswand müssen die erforderlichen Verbindungen und Abstützungen bestehen, um sowohl ausreichende Stabilität zu gewährleisten als auch Schäden durch diese Verbindungen und Abstützungen bei einem Einsturz der tragenden Konstruktion zu verhindern. Ausgehend von der beabsichtigten Nutzung des Gebäudes beidseitig der Brandschutzwand und der Verbindungsmethode zwischen Brandschutzwand und Gebäudekonstruktion ist zu prüfen, ob der auf die Brandschutzwand wirkende Seitendruck (z. B. die Kraft durch den Einsturz von Regalen oder Waren in einem Lager) oder die auf die Brandschutzwand wirkende Seitenzugkraft zum Einsturz oder zur Beschädigung der Brandschutzwand führen kann, wenn die Gebäudekonstruktion oder größere Objekte auf einer der beiden Seiten beschädigt werden oder einstürzen. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung sind die Verbindungs- oder Abstützungsmethoden zwischen Brandschutzwand und Gebäudekonstruktion anzupassen oder entsprechende Verstärkungsmaßnahmen für die Brandschutzwand zu ergreifen.
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Suzhou Pharma Machinery Co.,Ltd.

14.08.2026

Gino

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