Allgemeine Anforderungen an Struktur und Dekoration
Die staubfreies Labor besteht aus einem Versuchsbereich, einem Hilfsbereich und einem Bereich für öffentliche Einrichtungen. Der architektonische Entwurf sollte alle Arten von Zoneneinteilungsräumen sinnvoll anordnen, so dass die funktionale Zoneneinteilung klar ist, der Verkehr angemessen ist, der Kontakt bequem ist und die gegenseitige Beeinträchtigung nicht eingeschränkt wird.
Das Labor mit mehreren Kombinationen kann ein Einkanal-Design, ein Doppelkanal-Design und ein Standard-Einheitskombinationsdesign übernehmen.
Die Struktur des Labors sollte anwendbar, vielseitig und flexibel sein, um den Anforderungen der nachfolgenden Entwicklung, Renovierung und Erweiterung gerecht zu werden.
Experimentelle Räume mit Radioaktivität, Umweltverschmutzung und Personenschäden sowie anderen besonderen Anforderungen, Gebäudeaufteilung, Wartungsstruktur und Dekoration sollten den entsprechenden fachlichen und technischen Anforderungen entsprechen.
Das Labor sollte regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden; Boden, Wand und Decke müssen eine integrierte wasser- und staubdichte Konstruktion sein. Der Innenraum sollte die hervorstehenden Gebäudearmaturen und offenen Rohre reduzieren; Zwischen Wand und Wand, Wand und Boden, Wand und Decke sollte ein Radius von mindestens 0,05 m halbgerundeter Ecke vorhanden sein.
Die innere Trennwand des Labors sollte aus leichten Materialien und zusammengebauten Komponenten bestehen und gute Beobachtungsbedingungen bieten; Die innere Trennwand als Ganzes sollte die Eigenschaften einer festen, hitzebeständigen, feuerfesten, feuchtigkeitsbeständigen und glatten Oberfläche aufweisen.
Bewerten und kontrollieren Sie wichtige Elemente
1 Laborhöhe
Die Nettohöhe des Labors ohne Klimaanlage beträgt mindestens 2,8 m; Wenn die Klimaanlage festgelegt ist, darf die Höhe des Innennetzes nicht weniger als 2,6 m betragen; Die lokale kleine Reichweite beträgt nicht weniger als 2,4 m.
Ps: Die Nettohöhe des Sonderfunktionslabors wird gemäß den Anforderungen von bestimmt die Laborinstrumente und -geräte Größe, Installation, Betrieb und Wartung.
2 Laborgröße
Der Raum der Standardlaboreinheit wird durch die Breite, Anordnung und den Abstand der Versuchsplattform bestimmt. Die Standardeinheit der parallelen Anordnung der Versuchsplattform sollte nicht weniger als 6,6 m betragen.
Die Tiefe der Standard-Laboreinheit wird durch die Breite der Versuchsplattform, die Anordnung der Abzugshaube und der Versuchsausrüstung, und die Tiefe beträgt im Allgemeinen nicht weniger als 6,6 m und nicht weniger als 5,7 m, wenn kein Abzug vorhanden ist.
Ps: Der Raum und die Tiefe des Labors werden entsprechend den Anforderungen an die Größe der Laborinstrumente und -geräte, die Installation, den Betrieb und die Wartung bestimmt.
3 Durchgang
Die Durchgangsbreite des einseitigen Raums sollte nicht weniger als 1,5 m und die Durchgangsbreite des doppelseitigen Raums nicht weniger als 1,8 m betragen. Die Höhe des Durchgangs darf nicht weniger als 2,2 m betragen. Der Durchgang sollte in Richtung des Evakuierungsausgangs weisen. Bei Höhenunterschieden auf dem Boden empfiehlt es sich, eine sanft geneigte Rampe für die Durchfahrt kleiner Karren einzurichten.
4 Treppen und Aufzüge
Die Breite der Stufen für den täglichen Durchgang des Personals darf nicht weniger als 0,28 m und die Höhe nicht mehr als 0,17 m betragen.
Experimentierräume im zweiten Obergeschoss und darüber sollten mit Lastenaufzügen ausgestattet sein. Labore mit Sauberkeitsanforderungen können je nach Nutzungsbedarf unabhängige Schmutzaufzüge einrichten.
5 Sanitäreinrichtung
Sanitäranlagen, Umkleideräume und Reinigungsräume sollten entsprechend den Bedürfnissen der Labornutzung sinnvoll zugewiesen werden.
Das Labor sollte mit Umkleideräumen ausgestattet sein, Schließfächer und Schuhwechselschränke , und die Nutzungsfläche pro Person sollte nicht weniger als 0,60m² betragen. Die Umkleidekabine kann zentral, dezentral oder in einer Kombination aus beidem angeordnet werden.
6 Schall- und Vibrationsisolierung
Wenn der Umgebungslärm den Standard überschreitet, sollten Schallschutzmaßnahmen für die Gebäudehülle ergriffen werden.
Lärm- und vibrationsempfindliche Labore oder Prüfstände sollten von Lärm- und Vibrationsquellen ferngehalten und entsprechende Maßnahmen zur Schall- und Vibrationsisolierung getroffen werden.
Für Labore, die während des Experiments Lärm erzeugen, sollten Maßnahmen zur Schalldämmung und Lärmreduzierung getroffen werden, um Störungen anderer Funktionsbereiche des Labors zu vermeiden. Das unabhängig isolierte Lärmquellenlabor muss Maßnahmen zur Schalldämmung und Lärmminderung ergreifen und die örtlichen Lärmemissionsgrenzwerte einhalten.
Für den Gerätesockel und die Rohrhalterungen des Klima- und Abluftraums im Gebäude und auf dem Dach sind Schwingungsisolationsmaßnahmen zu ergreifen.
7 Hauswirtschaftsraum und Sanitärraum
Der Hauswirtschaftsraum sollte in der Nähe des entsprechenden Lastschwerpunktes liegen.
Größe, Lage und Form des Rohrleitungsraums sollten entsprechend der Kombination aus Laborstandardeinheit und Versorgungssystem bestimmt werden. Die Gestaltung des Pipelineraums sollte den Anforderungen der Pipelineverlegung, -installation, -wartung und -überholung entsprechen.
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Suzhou Pharma Machinery Co., Ltd.
2024/01/03
Tia